Anmeldung

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Zentrale Anmeldung für Kinderbetreuungsplätze seit 2015

Seit 2015 erfolgt die Anmeldung für Tübinger Kinderbetreuungseinrichtungen über ein einheitliches Anmeldeverfahren. Dies gilt für alle Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber betreut werden, unabhängig davon, wer die Einrichtung betreibt. Es gibt dafür ein gemeinsames Anmeldeformular für das ganze Stadtgebiet sowie einheitliche Anmelde- und Vergabefristen.

Ziel des gemeinsamen Verfahrens ist es, den Tübinger Familien den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz einfacher, transparenter und schneller zu erfüllen. Neben den 39 städtischen Betreuungseinrichtungen machen auch alle freigemeinnützigen Träger mit, so auch der Waldkindergarten Hobbits e.V.

So funktioniert das neue Anmeldeverfahren

  • Anmeldungen: ab 2015 nur noch über die neue zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK)
  • Anmeldeschluss: spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin
  • Drei Wünsche frei: pro Kind bis zu drei Betreuungswünsche (einschließlich der Kindertagespflege). Zur Auswahl stehen das Grundangebot mit bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche und ein erweitertes Angebot.
  • Verfahren abgeschlossen: dreieinhalb Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin ist das Verfahren abgeschlossen, wenn sich die Eltern für einen angebotenen Platz entschieden haben.
  • Alternative: kein Platz bei den gewünschten Einrichtungen frei? Dann sucht die ZAK nach einer anderen Betreuungsmöglichkeit.
  • Freie Wahl: Die freie Wahl der Eltern wird durch das neue Verfahren nicht beschränkt, die Träger vergeben ihre Plätze weiterhin selbst.

Neues Anmeldeformular und neue Plattform

Das gemeinsame Anmeldeformular kann auch hier heruntergeladen werden Anmeldeformular.
Im Laufe des Jahres gibt es im Internet zusätzlich eine gemeinsame Plattform, auf der sich alle Einrichtungen mit Texten und Bildern präsentieren. Wer mag, kann aber auch wie bisher in die Einrichtungen gehen und sich dort Rat und Hilfe bei der Anmeldung holen.

Vergabekriterien

Übersteigt die Nachfrage nach Plätzen die Platzkapazität einer Einrichtung, wird eine Bedarfsprüfung vorgenommen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass dafür Vergabekriterien mit folgender Priorität zum Einsatz kommen:
  • Aufnahme zur Förderung des Kindeswohls
  • Aufnahme von Kindern aus Ein-Eltern-Familien, sofern die Erziehungsberechtigten einer Beschäftigung nachgehen oder nachgehen wollen
  • Aufnahme von Kindern aus Zwei-Eltern-Familien nach Beschäftigungsumfang der Eltern (dazu gehört auch die Pflege von Angehörigen)
  • Aufnahme von Geschwisterkindern

Kontakt

Zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK)

FAB Kindertagesbetreuung
Fruchtschranne 5
72070 Tübingen
E-Mail zak@tuebingen.de
www.tuebingen.de/zak